Praxis für Verhaltenstherapie
Psychologische Therapeuten - Alle Kassen
Diplom-Psychologen Matthias Früh . Miriam Früh . Dieter Werthwein
Fährstraße 23 27568 Bremerhaven Tel. (0471) 94 12 175 Fax (0471) 94 12 175


















Wenn jemand einen Psychologen aufsucht, ist er nicht automatisch "verrückt, unnormal oder geistig behindert". Solche Äußerungen über Psychotherapie im Allgemeinen zeugen von Unkenntnis, Dummheit und Vorurteilen. Untersuchungen zeigen, dass viele der Patienten eines Hausarztes eine behandlungsbedürftige psychische Störung haben, insgesamt bis zu 25% der Bevölkerung. Leider finden nicht alle den Mut, sich professionelle psychologische Hilfe zu suchen.

Psychotherapie wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Wie bei jedem anderen Arztbesuch ist eine Praxisgebühr von 10 EUR zu entrichten, sofern nicht vor der Sitzung eine Überweisung oder Befreiung vorgelegt wird (Ausnahme Privat-Versicherte). Zu Beginn werden bis zu fünf Erstgespräche (sogenannte probatorische Sitzungen, jeweils 50 Minuten) durchgeführt. Danach wird ein Antrag an die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten einer Psychotherapie gestellt. Zum Antrag wird ein kurzer Bericht Ihres (Haus-)Arztes benötigt (Konsiliarbericht), ob eventuell körperliche Erkrankungen vorliegen. Eine Bewilligung der Krankenkasse kann für 25 und bis zu höchstens 80 Sitzungen gegeben werden. Die Sitzungen finden meist einmal pro Woche statt und dauern 50 Minuten. Hier gibt es aber große Schwankungen: so kann es wichtig sein, bei akuten Krisen sich dreimal pro Woche zu treffen oder bei bestimmten Erkrankungen sogar mehrere Stunden an einem Tag durchzuführen. Andererseits kann es vorkommen, dass z.B. nur alle 4 Wochen ein Termin vereinbart wird, da dies ausreicht.

Sollte die Therapie mehr als 25 Sitzungen umfassen wird ein anonymer Bericht an einen Gutachter geschickt, der aber nicht ihren Namen kennt. Dies ist wichtig, da alles in der Therapie Besprochene unter die Schweigepflicht fällt, d.h. ohne ihr Einverständnis nicht weitergegeben werden darf. Ausnahmen sind hier starke Hinweise auf Selbst- oder Fremdgefährdung (Selbstmord oder Straftaten): in diesem Fall muss die Schweigepflicht gebrochen werden. Vor Beginn der Therapie bitten wir Sie daher, die Schweigepflichtentbindung zu unterzeichnen, damit wir den Ärzten Ihres Vertrauens Informationen über die Behandlung geben, uns bei diesen wichtige Informationen einholen oder uns auch über den Behandlungsplan austauschen können.
Es ist ansonsten in Ihrer Entscheidung, mit wem sie über die Inhalte der Therapie sprechen möchten. Es kann sinnvoll sein, sich mit Angehörigen oder Freunden über das, was in der Therapie angesprochen wurde, auszutauschen. Sie sind aber niemanden gegenüber dazu verpflichtet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auch das Arbeits- oder Sozialamt Sie zwingen kann, ihr Einverständnis zu geben, sich bei uns Informationen zu holen, wenn es um Feststellung der Arbeitsfähigkeit geht. Sie sollten daher genau überlegen, ob sie in einem solchen Fall dem Arbeitsamt gegenüber von der Therapie berichten.

Es ist oftmals sinnvoll die Angehörigen oder Partner mit in die Therapie einzubeziehen, denn es wirken sich psychische Probleme auf die engen Beziehungen aus. Ebenso können auch familiäre Schwierigkeiten psychische Probleme verstärken. Die Einbeziehung von Angehörigen geschieht aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Genehmigung, wenn Ihnen als Patient das sinnvoll erscheint.

Die Basis für eine erfolgreiche Therapie ist das Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Patient. Sollten Sie aus irgendeinem Grund mit uns als Therapeuten Schwierigkeiten haben, ist es unbedingt nütig dies anzusprechen. Sie sollten, wenn Sie auch dann mit uns nicht "klarkommen" und dies sich auch nicht ausräumen lässt, eventuell zu einem anderen Therapeuten wechseln. Dies können Sie im Prinzip jederzeit tun. Es handelt sich um eine professionelle Beziehung, das heißt wir stehen als Fachleute zur Verfügung, vermeiden aber jegliche über den Rahmen der Behandlung hinausgehende private Beziehung, damit wir Sie kompetent und unbeeinflusst von privaten Verflechtungen behandeln können.

Wir bemühen uns, offen zu sein und verständlich zu machen, worum es uns geht. Es ist also nicht so, dass jede Äußerung von Ihnen interpretiert wird und sich der Therapeut im "Hinterstübchen ganz viel denkt". Diese Transparenz (d.h. Sie wissen, "woran Sie sind") ist typisch für die Verhaltenstherapie, die wir anbieten. Verhaltenstherapie orientiert sich daran, Lösungen für die aktuellen Probleme zu erarbeiten. Die Vergangenheit und Kindheit können dazu ein Verständnis bieten, stehen aber nicht unter allen Umständen Mittelpunkt der Therapie. Es geht auch nicht nur um Verhalten, wie man vielleicht vom Begriff "Verhaltenstherapie" her denken sollte, sondern auch Gefühle und Gedanken.

Für eine erfolgreiche Therapie sind oft die Dinge entscheidend, die Sie im Alltag zwischen den Sitzungen tun. D.h. Sie benötigen Zeit, um bestimmte therapeutische Aufgaben zu erledigen. Bitte entscheiden Sie vor Beginn der Therapie, ob Sie dies zeitlich leisten können, da aller Erfahrung nach ohne diese aktive Mitarbeit und Eigenbeteiligung keine Veränderung zu erreichen ist. Wir werden auch bei häufigen Absagen oder unregelmäßigem Erscheinen Ihrerseits die Therapie beenden, da nur eine regelmäßige und verbindliche Behandlung sinnvoll ist.

Es kann sein, dass es im Laufe der Therapie Phasen gibt, in denen es einem zunächst einmal schlechter geht. Dies ist durchaus normal und sollte in der Therapie besprochen werden. Haben Sie aber nach einiger Zeit das Gefühl, die Therapie bietet keine wirkliche erkennbare Hilfe, so ist es wichtig, dass Sie dies ansprechen, um die Schwierigkeiten auszuräumen. Auch hier könnte ein Therapeutenwechsel richtig sein, da wir uns nicht anmaßen, für alle Menschen als Therapeut gleich passend zu sein. Im Prinzip kann eine Therapie jederzeit beendet werden, wobei es wünschenswert wäre, die Gründe für die Beendigung offen zu legen.

Unsere Praxis ist eine Bestellpraxis, d.h. die vereinbarten Termine sind ausschließlich für Sie als Patienten reserviert. Sie haben entsprechend kaum Wartezeit. Es besteht deshalb für die vereinbarten Termine auch von Ihrer Seite Verbindlichkeit. Dies bedeutet, wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen (bis 9.00 morgens des vorhergehenden Tages, sonntags unter der Privatnummer) werden wir Ihnen persönlich das Ausfallhonorar von 45 EUR in Rechnung stellen, da im Allgemeinen kurzfristig der Termin nicht mehr anderweitig zu vergeben ist. Weiterhin sind die Kosten für nur von Ihnen erwünschte Gutachten oder Stellungnahmen (z.B. Begründungen für kosmetische Operationen) selbst zu tragen, da die Krankenkasse diese in der Regel nicht übernimmt.

Falls Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht diese zu stellen.