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Wenn jemand einen Psychologen aufsucht, ist er nicht
automatisch "verrückt, unnormal oder geistig behindert".
Solche Äußerungen über Psychotherapie im
Allgemeinen zeugen von Unkenntnis, Dummheit und Vorurteilen.
Untersuchungen zeigen, dass viele der Patienten eines
Hausarztes eine behandlungsbedürftige psychische
Störung haben, insgesamt bis zu 25% der Bevölkerung.
Leider finden nicht alle den Mut, sich professionelle
psychologische Hilfe zu suchen.
Psychotherapie wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn eine
behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt.
Wie bei jedem anderen Arztbesuch ist eine Praxisgebühr von
10 EUR zu entrichten, sofern nicht vor der Sitzung eine
Überweisung oder Befreiung vorgelegt wird (Ausnahme
Privat-Versicherte). Zu Beginn werden bis zu fünf
Erstgespräche (sogenannte probatorische Sitzungen, jeweils
50 Minuten) durchgeführt. Danach wird ein Antrag an die
Krankenkasse zur Übernahme der Kosten einer Psychotherapie
gestellt. Zum Antrag wird ein kurzer Bericht Ihres
(Haus-)Arztes benötigt (Konsiliarbericht), ob eventuell
körperliche Erkrankungen vorliegen. Eine Bewilligung der
Krankenkasse kann für 25 und bis zu höchstens 80
Sitzungen gegeben werden. Die Sitzungen finden meist einmal pro
Woche statt und dauern 50 Minuten. Hier gibt es aber
große Schwankungen: so kann es wichtig sein, bei akuten
Krisen sich dreimal pro Woche zu treffen oder bei bestimmten
Erkrankungen sogar mehrere Stunden an einem Tag
durchzuführen. Andererseits kann es vorkommen, dass z.B.
nur alle 4 Wochen ein Termin vereinbart wird, da dies
ausreicht.
Sollte die Therapie mehr als 25 Sitzungen umfassen wird ein
anonymer Bericht an einen Gutachter geschickt, der aber nicht
ihren Namen kennt. Dies ist wichtig, da alles in der Therapie
Besprochene unter die Schweigepflicht fällt, d.h. ohne ihr
Einverständnis nicht weitergegeben werden darf. Ausnahmen
sind hier starke Hinweise auf Selbst- oder Fremdgefährdung
(Selbstmord oder Straftaten): in diesem Fall muss die
Schweigepflicht gebrochen werden. Vor Beginn der Therapie
bitten wir Sie daher, die Schweigepflichtentbindung zu
unterzeichnen, damit wir den Ärzten Ihres Vertrauens
Informationen über die Behandlung geben, uns bei diesen
wichtige Informationen einholen oder uns auch über den
Behandlungsplan austauschen können.
Es ist ansonsten in Ihrer Entscheidung, mit wem sie über
die Inhalte der Therapie sprechen möchten. Es kann
sinnvoll sein, sich mit Angehörigen oder Freunden
über das, was in der Therapie angesprochen wurde,
auszutauschen. Sie sind aber niemanden gegenüber dazu
verpflichtet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auch
das Arbeits- oder Sozialamt Sie zwingen kann, ihr
Einverständnis zu geben, sich bei uns Informationen zu
holen, wenn es um Feststellung der Arbeitsfähigkeit geht.
Sie sollten daher genau überlegen, ob sie in einem solchen
Fall dem Arbeitsamt gegenüber von der Therapie
berichten.
Es ist oftmals sinnvoll die Angehörigen oder Partner mit
in die Therapie einzubeziehen, denn es wirken sich psychische
Probleme auf die engen Beziehungen aus. Ebenso können auch
familiäre Schwierigkeiten psychische Probleme
verstärken. Die Einbeziehung von Angehörigen
geschieht aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Genehmigung,
wenn Ihnen als Patient das sinnvoll erscheint.
Die Basis für eine erfolgreiche Therapie ist das
Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Patient.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund mit uns als Therapeuten
Schwierigkeiten haben, ist es unbedingt nütig dies
anzusprechen. Sie sollten, wenn Sie auch dann mit uns nicht
"klarkommen" und dies sich auch nicht ausräumen
lässt, eventuell zu einem anderen Therapeuten wechseln.
Dies können Sie im Prinzip jederzeit tun. Es handelt sich
um eine professionelle Beziehung, das heißt wir stehen
als Fachleute zur Verfügung, vermeiden aber jegliche
über den Rahmen der Behandlung hinausgehende private
Beziehung, damit wir Sie kompetent und unbeeinflusst von
privaten Verflechtungen behandeln können.
Wir bemühen uns, offen zu sein und verständlich zu
machen, worum es uns geht. Es ist also nicht so, dass jede
Äußerung von Ihnen interpretiert wird und sich der
Therapeut im "Hinterstübchen ganz viel denkt". Diese
Transparenz (d.h. Sie wissen, "woran Sie sind") ist typisch
für die Verhaltenstherapie, die wir anbieten.
Verhaltenstherapie orientiert sich daran, Lösungen
für die aktuellen Probleme zu erarbeiten. Die
Vergangenheit und Kindheit können dazu ein
Verständnis bieten, stehen aber nicht unter allen
Umständen Mittelpunkt der Therapie. Es geht auch nicht nur
um Verhalten, wie man vielleicht vom Begriff
"Verhaltenstherapie" her denken sollte, sondern auch
Gefühle und Gedanken.
Für eine erfolgreiche Therapie sind oft die Dinge
entscheidend, die Sie im Alltag zwischen den Sitzungen tun.
D.h. Sie benötigen Zeit, um bestimmte therapeutische
Aufgaben zu erledigen. Bitte entscheiden Sie vor Beginn der
Therapie, ob Sie dies zeitlich leisten können, da aller
Erfahrung nach ohne diese aktive Mitarbeit und Eigenbeteiligung
keine Veränderung zu erreichen ist. Wir werden auch bei
häufigen Absagen oder unregelmäßigem Erscheinen
Ihrerseits die Therapie beenden, da nur eine
regelmäßige und verbindliche Behandlung sinnvoll
ist.
Es kann sein, dass es im Laufe der Therapie Phasen gibt, in
denen es einem zunächst einmal schlechter geht. Dies ist
durchaus normal und sollte in der Therapie besprochen werden.
Haben Sie aber nach einiger Zeit das Gefühl, die Therapie
bietet keine wirkliche erkennbare Hilfe, so ist es wichtig,
dass Sie dies ansprechen, um die Schwierigkeiten
auszuräumen. Auch hier könnte ein Therapeutenwechsel
richtig sein, da wir uns nicht anmaßen, für alle
Menschen als Therapeut gleich passend zu sein. Im Prinzip kann
eine Therapie jederzeit beendet werden, wobei es
wünschenswert wäre, die Gründe für die
Beendigung offen zu legen.
Unsere Praxis ist eine Bestellpraxis, d.h. die vereinbarten
Termine sind ausschließlich für Sie als Patienten
reserviert. Sie haben entsprechend kaum Wartezeit. Es besteht
deshalb für die vereinbarten Termine auch von Ihrer Seite
Verbindlichkeit. Dies bedeutet, wenn Sie einen Termin nicht
rechtzeitig absagen (bis 9.00 morgens des vorhergehenden Tages,
sonntags unter der Privatnummer) werden wir Ihnen
persönlich das Ausfallhonorar von 45 EUR in Rechnung
stellen, da im Allgemeinen kurzfristig der Termin nicht mehr
anderweitig zu vergeben ist. Weiterhin sind die Kosten für
nur von Ihnen erwünschte Gutachten oder Stellungnahmen
(z.B. Begründungen für kosmetische Operationen)
selbst zu tragen, da die Krankenkasse diese in der Regel nicht
übernimmt.
Falls Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht
diese zu stellen.
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